Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von kleinen Speisen, die ohne Besteck allein mit den Fingern gegessen werden können, sogenanntes "fingerfood"; Errichtung und Unterhaltung von Bistros; Unternehmensberatung insbesondere für den Vertrieb von "fingerfood", Konzeptvermittlung für gastronomische Betriebe; Durchführung von Schulungen; Veranstaltungs- und Kongressorganisation; der Aufbau einer Franchise-Organisation sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.