Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Oranisation von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere Partys mit musikalischen Darbietungen, die Vertretung von Künstlern (Künstleragentur), soweit erlaubnisfrei, und der Handel mit Verwertungsrechten und Tonträgern.