| Gegenstand | Die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform, die insbesondere in folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: die Vermittlung von Kunstwerken über eine lnternetplattform oder in sonstiger Weise sowie alle mit der Abwicklung des Erwerbs in Zusammenhang stehender Maßnahmen, sofern dafür keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG erforderlich ist. Die Tätigkeit des Unternehmens umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an solchen Unternehmen, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme von Dienstleistungen für diese Unternehmen; der Erwerb, die Lagerung und der Verkauf von Kunst und Kunstgegenständen; die Miete, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien. |