| Gegenstand | Der Erwerb, die Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und ähnliches im eigenen Namen sowie alle Handelsgeschäfte und sonstigen gewerblichen Tätigkeiten, die zur Erreichung des Zweckes direkt oder indirekt erforderlich oder nützlich sind. Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung etwa nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, sind unzulässig. |