Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2020 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 30.03.2025 um bis zu EUR 3.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.