| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Entwicklung, die Veräußerung, die Nutzung sowie das Halten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, nebst allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung (Maklertätigkeiten) werden nicht ausgeübt und sind somit ausgeschlossen. |