| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kultur und Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Konzeption, das Kuratieren, die Planung und Durchführung sowie die Projektmanagement und die Dokumentation von stadtweiten öffentlichen interdisziplinären Festivals zur Architektur und urbanen Planung und Gestaltung; die Planung und Durchführung von Ausstellungen im Bereich Stadtentwicklung, Kunst und Bau und Design; die Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen (Workshops, Konferenzen) sowie Modellprojekten in den Bereichen Architektur, Baukultur sowie Stadtplanung und Stadtgestaltung. |