Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten; die Verwaltung eigenen Vermögens; Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Übernahme deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.