Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer der die Gesellschaft allein vertritt und Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen darf.
Gegenstand
(1) Zwecke der Gesellschaft sind
1. der Handel mit technischen Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs durch den Betrieb von
- Einzelhandelsgeschäften und
- Versandhandelsangeboten
2. der Betrieb erlaubnisfreier Gaststätten zur Abgabe nicht-alkoholischer Getränke und verpackter Speisen.
(2) Die Gesellschaft führt ausschließlich Geschäfte durch, die erlaubnisfrei im Sinne der Gewerbeordnung und der Gaststättenverordnung sind und die weder einer Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen noch im Reisegewerbe betrieben werden.