Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.1 - der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien jeder Art sowie von Beteiligungen an Gesellschaften mit gleichem Geschäftszweck,
- die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere auch Vermietungen von Gegenständen jeder Art, insbesondere Grundstücken oder Grundstücksteilen).
1.2 Folgende Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung:
- Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
- Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
- Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen,
1.3 im eigenen oder fremden Namen Geschäftsbesorgungen jeder Art und jeden Inhalts für mit der Gesellschaft i.S. von § 15 AktG verbundene Unternehmen (jeder Art) durchzuführen