| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens und die langfristige Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten. |