Die Geschäftsführer sind durch § 4 des Gesellschaftsvertrages ermächtigt, das Stammkapital um bis EUR 2.500,00 zu erhöhen. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2016. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.