| Gegenstand | 1.1 der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien (d.h. insbesondere Grundstücke, Raumeigentum, grundstücksgleiche Rechte), jeder Art, - die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere auch Vermietungen von Gegenständen jeder Art, insbesondere Immobilien).
1.2 Folgende Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung: - Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, - Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, - Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte entgegen zu nehmen und/oder zu verwenden, - Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen. |