| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, die Förderung des Wohlfahrtswesens,die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch a) Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII), b) Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13 ff SGB VIII), c) Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§§ 53, 54 SGB XII), d) Eltern- und Familienbildung und -Förderung im Rahmen von Seminaren, Workshops und anderen Veranstaltungen, e) Betrieb von Kindertagesstätten, f) Beratungsangebote für Familien und sozial Benachteiligte, g) Fort- und Weiterbildung im Bereich der Jugendhilfe, h) wissenschaftliche Forschung und Evaluation durch die Erstellung und zeitnahe Veröffentlichung von Studien insbesondere in den unter a) bis f) genannten Bereichen sowie i) Beratung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Hilfe für behinderte Menschen. |