Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwertung und der Erwerb von eigenen Rechten.