| Gegenstand | (1) die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen gem. § 34d GewO;
(2) die Tätigkeit als Immobilienmakler und Darlehensvermittler gem. § 34c GewO;
(3) die Finanzanlagenberatung und -vermittlung für alle drei erlaubnispflichtigen Teilbereiche des § 34f GewO, d.h. - die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, - die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen
oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, - die Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes;
(4) die Vermittlung von Leasingverträgen und
(5) die Honorarberatung |