Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) unter Berücksichtigung der nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten, insbesondere Übenahme und Durchführung von Planungsleistungen - alle Leistungsphasen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - auch als Generalplanungsleistungen sowie Projektsteuerungs- und Projektentwicklungsleistungen.