Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern im Sinne des § 52 II Satz 1 Nr. 7 Abgabenordnung, die unter anderem durch das Einrichten und Betreiben von Kindertagesstätten erreicht werden soll.