Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer der Kategorie A oder B. Ein Geschäftsführer der Kategorie A vertritt die Gesellschaft allein. Ein Geschäftsführer der Kategorie B vertritt die Gesellschaft stets gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer der Kategorie A. Sollte kein Geschäftsführer der Kategorie A bestellt sein, so sind zwei Geschäftsführer der Kategorie B gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten, Entwickeln sowie das Vermieten von Grundbesitz, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeschlossen sind.