Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Existenzgründer/innen, öffentlicher und privater Organisationen, Verbänden und Einrichtungen, die Abfassung und die Publizistik von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten, der Aufbau und der Betrieb von Ausbildungseinrichtungen, die Ausrichtung von Vorträgen, Seminaren, Kursen und Veranstaltungen, die Produktion, Publikation und der Vertrieb von Medienerzeugnissen wie Text-, Ton- und Bildträger und der Handel mit Rechten sowie der Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.