Ist ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Abwickler gemeinsam vertreten.
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Verwaltung von Grundbesitz. Ferner der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.