| Gegenstand | Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Der Gesellschaftszweck soll insbesondere verwirklicht werden, durch den Aufbau und Betrieb von Räumlichkeiten und Infrastruktur für freischaffende Künstler und Kulturschaffende (u.a. Arbeitsräume, Ausstellungsräume, Veranstaltungsräume, Ateliers, Atelierwohnungen, Lagerräume, etc). |