Der Vorstand ist durch Satzung vom 06.05.2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 02.08.2018 um einen Betrag in Höhe bis zu 25.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft gemeinsam oder jeweils einzeln in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Management und die erlaubnisfreie Beratung von eigenen und fremden Gesellschaften mit gesundheitsrechtlichem Bezug; der Betrieb von Krankenhäusern und Einrichtungen im Gesundheitswesen; das Halten von Beteiligungen im Gesundheitswesen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, soweit keine gesonderte staatliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich ist.