| Gegenstand | Die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie des Sozialverhaltens der Eigeninitiative und der Selbständigkeit der Kinder. Eine parteipolitische, rassistische oder konfessionelle Beeinflussung der Kinder durch Mitglieder, Vorstand, Beauftragte und Angestellte der Gesellschaft sowie Erziehungsberechtigten, deren Kinder den Kindergarten besuchen, wird ausgeschlossen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kindertagesstätte, -krippe, Kinderclubs, Kinderzentren und Jugendheime und der Unterhaltung eines Erholungsheims erreicht. |