| Gegenstand | Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere von Coffeeshops und Kaffeehäusern einschließlich der Durchführung kultureller Veranstaltungen.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |