| Gegenstand | Die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die im In- und Ausland insbesondere auf folgenden Arbeitsgebieten tätig sein können: Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung; Projektentwicklung und Erwerb, Erschließung, Bebauung, Vermietung, Veräußerung oder sonstige Verwertung von Grundstücken sowie die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden; Entwurf, Planung und Berechnung von Bauwerken; Betrieb aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere der Einkauf, die Herstellung und die Verwertung von Baustoffen, Materialien und Geräten; Vermittlung von Projekten an andere Unternehmen; Beratung, Planung, Konzeption, Entwicklung und Realisation von Gestaltungen aus den Bereichen Innenarchitektur und Architektur, Landschafts- u. Straßenbau, Produkt- und Möbeldesign, der Handel mit Möbeln und handwerklichen Dienstleistungen; Handel mit und An- und Verkauf von Luftfahrttechnik, Luftfahrtequipment, von Wassersporttechnik, Wassersportfahrzeugen und Wassersportequipment; Handel mit Ausrüstungsgegenständen für touristische Aktivitäten. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. |