| Gegenstand | Die Errichtung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - bedürfen. Daneben die Entwicklung von Informationstechnologie für Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sowie für Dritte, jeweils auf der Basis von entsprechenden, mit diesen abzuschließenden Entwicklungsverträgen. |