Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - bedürfen. Daneben die Entwicklung von Informationstechnologie für Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sowie für Dritte, jeweils auf der Basis von entsprechenden, mit diesen abzuschließenden Entwicklungsverträgen.