Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen von Beteiligungen jeder Art, insbesondere der Erwerb von Geschäftsanteilen anderer Unternehmen sowie der Betrieb der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte mit Unternehmen aller Wirtschaftszweige. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes, des Gesetzes über die Verwaltung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) und des Gesetzes über Kapitalanlagengesellschaften.