Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Geschäftsführertätigkeit, die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Verwaltung von Vermögen für Dritte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.