| Gegenstand | a) Die Hilfeleistung in Steuersachen, und zwar Beratung, Vertretung und Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, Hilfeleistung bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten, in Steuerstrafsachen, in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, Aufstellung von Bilanzen und deren Beurteilung;
b) die wirtschaftsberatende, gutachtliche Tätigkeit und die treuhänderische Vermögensverwaltung im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen;
c) die Durchführung von freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, soweit eine Befugnis zur Durchführung von Prüfungen gegeben ist, insbesondere die Durchführung von Prüfungen nach § 22 des Steuerberatungsgesetzes und nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung;
d) die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, der Erwerb von solchen Unternehmen und die Geschäftsführung in solchen Unternehmen. |