| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52, Nr. 7 und 13).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Stadtführungen, Bildungsreisen und Bildungsprogrammen. Diese Aktivitäten sollen vor allem den Alltag der Städte und Landschaften erfahrbar machen und über ansonsten vernachlässigte sozialgeschichtliche und politische Fakten und Zusammenhänge informieren. |