Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigener Immobilien. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung oder Entgegennahme fremden Vermögens und Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Vermögensanlagen aller Art sowie alle sonstigen Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz bedürfen.