Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundstücken, Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Kapitalanlagen sowie die damit verbundene Beratung in finanziellen Fragestellungen in den Grenzen des § 34 c, d, f GewO. Insbesondere beschränkt sich die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler auf die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gemäß § 34 f GewO.