| Gegenstand | Die Vermittlung von Grundstücken, Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Kapitalanlagen sowie die damit verbundene Beratung in finanziellen Fragestellungen in den Grenzen des § 34 c, d, f GewO. Insbesondere beschränkt sich die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler auf die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gemäß § 34 f GewO. |