Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens jeglicher Art sowie Veranstaltungen (events) und Vermietung der Räume hierzu, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ebenso damit verbundene Beratungsleistungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.