| Gegenstand | die Durchführung von Maurer-, Beton- und Stahlbeton-, Trockenbau- und Abrißarbeiten, Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Parkettlegerarbeiten, Vergabe von Bauaufträgen an qualifizierte Subunternehmer und Tätigkeiten als Generalbauübernehmer und Baumanagement; Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen |