| Gegenstand | Das Eingehen, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten (insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen). |