| Gegenstand | Der Handel mit Gegenständen aller Art, soweit diese Tätigkeit nicht besonderer behördlicher Genehmigung bedarf. Vornehmlicher Zweck ist der Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes ähnlich eines Supermarktes mit üblichen, zusätzlichen Dienstleistungsangeboten wie Lottoannahme, Chemische Reinigung und der Handel mit Nonfoodartikeln, nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln, Drogerieerzeugnissen sowie pyrotechnischen Erzeugnissen. |