Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien zur eigenen Vermögensanlage, darüber hinaus die Beteiligung an Gesellschaften, die den gleichen Gegenstand haben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.