| Gegenstand | Die Ausführung und Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben von - in der Architektenliste des Landes Berlin eingetragenen - Architekten, und zwar die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken und Siedlungen i.S. von §§ 1 und 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) unter Beachtung der für die Berufsausübung nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten durch die Gesellschaft. |