Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Vermietung, Installation und Betrieb von Veranstaltungstechnik, Messebau, Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, Beteiligung an anderen Unternehmen