| Gegenstand | Die Verwaltung von Vermögen, insbesondere von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, im eigenen Namen für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss jeglicher Tätigkeiten, die eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis, insbesondere eine solche nach dem Kreditwesengesetz bedürfen. |