| Gegenstand | Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Hierzu gehören Menschen mit Sehbehinderung, Gehörlose und Menschen die mit körperlichen und geistigen Einschränkungen leben müssen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungsorganisationen und deren technische und organisatorische Umsetzung im Kultur und Freizeitbereich. Maßnahmen hierzu sind u.a. Erstellung von Flyern und Speisekarten in Braille/Blindenschrift, eine akustische Wegbeschreibung für Blinde, Gebärdendolmetscher vor Ort, ehrenamtliche Helfer zur persönlichen Betreuung der Gäste die Hilfe benötigen, Sicherheitsvorkehrungen, sowie ggf. Bauliche Maßnahmen zum erreichen der Barrierefreiheit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. |