| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und deren Verkauf, sowie der Erwerb von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Tätigkeiten nach dem KGW sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann auch eigenständig Import- und Exportgeschäfte tätigen und hierbei andere Unternehmen beraten. Schwerpunkte bilden hierbei Ausrüstung für die Bau-, Steine-, Erden-Industrie, sowie den Bergbau und die Agrarwirtschaft, Umwelttechnologien, erneuerbare Energien, Automotive. Ferner die Planung, der Bau, der Vertrieb, die Optimierung und das Betreiben von industriellen Produktions- und Aufbereitungsanlagen. Das hierzu notwendige Hersteller- und Betreiber-Know How kann auf dem Wege von Know-How-Verträgen verkauft bzw. im Wege von Unternehmensführungsverträgen benutzt werden. Darüber hinaus erlaubnisfreie Beratungsleistungen inländischer/europäischer Unternehmen bei der Anpassung ausländischer Unternehmen aus Staaten der östlichen Partnerschaft an europäische Standards, entsprechende PR-Aktivitäten und die Herstellung von Kontakten zu Unternehmen, Behörden und Organisationen aus dem Bereich der EU. |