Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Führen und Leiten sowie der Kauf und Verkauf von fremden Kneipen, Restaurants, Gaststätten, Lokalen, Getränkehandeln sowie das Aufstellen von Spielautomaten und Unterhaltungsgeräten