| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beratung und Vermittlung beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken, der Handel mit Kunstwerken, Durchführung von Verkaufsausstellungen und alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie kann zur Verfolgung des Unternehmensgegenstandes auch andere Unternehmen gründen und erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Niederlassungen im In- und Ausland gründen, ferner Wertpapiere aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte erwerben, halten und veräußern. |