Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Grundbesitzes und Vermögens und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Ausgenommen davon sind alle Geschäfte nach § 34 c GewO.