Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Betreiben eines Backshops nebst dem Verkauf von Backwaren und Burgern sowie das Betreiben eines Spätverkaufs und die Erbringung von Dienstleistungen in Form eines Lieferservices, das Betreiben eines Lottoladens, Paketannahmestelle für Hermes-Versand und eines Kfz-Zulassungsdienstes. Tätigkeiten, bei denen gesetzliche Genehmigungen vorliegen müssen, sind dabei ausgeschlossen.