Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Übernahme von Planungsaufgaben im Bereich des Wohnungsbaues, der Stadtplanung, der Architektur und des Ingenieurwesens, schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Geschäftsbauten, die Tätigkeit als Generalunternehmer und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Ausschluß der nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftigen
Tätigkeiten.
An- und Verkauf von Immobilien und deren Modernisierung unter Ausschluß der nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten.