| Gegenstand | Übernahme von Planungsaufgaben im Bereich des Wohnungsbaues, der Stadtplanung, der Architektur und des Ingenieurwesens, schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Geschäftsbauten, die Tätigkeit als Generalunternehmer und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Ausschluß der nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftigen
Tätigkeiten.
An- und Verkauf von Immobilien und deren Modernisierung unter Ausschluß der nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten. |