| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, eigener Beteiligungen und eigener Immobilien. Das beinhaltet insbesondere die Erschaffung bzw. Errichtung, den Erwerb, das Halten und Verwalten, das Verwerten und Veräußern von Vermögensanlagen und Vermögen, Beteiligungen an Unternehmen, von Immobilien jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. |