Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
der Betrieb eines Musiklabels, insbesondere die Betreuung von Musikproduktionen sowie die organisatorische und kreative Aufsicht über deren Durchführung; die Fertigung von digitalen und physischen Tonträgern, die Betreuung des digitalen und physischen Vertriebs der hergestellten Tonträger; die Akquise und Auswahl von Künstlern sowie die Vornahme aller Arten von Geschäften, die den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind